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   VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19 V   

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VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19 V (https://dejure.org/2020,44839)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2020 - 12 K 521.19 V (https://dejure.org/2020,44839)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 12 K 521.19 V (https://dejure.org/2020,44839)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.09.2016 - III ZR 7/15

    Stiftungskollisionsrecht: Anwendung der Grundsätze des internationalen

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Auf die Beweiswürdigung ist nach allgemeinen Regeln des internationalen Verfahrensrechts die lex fori und damit das deutsche Recht anzuwenden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 08. September 2016 - III ZR 7/15 -, juris, Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 21 K 950.18 V -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V; Prütting, in: MüKo/ZPO, 6. Auflage 2020, § 286 Rn. 20; Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Religiöse Eheschließung eritreischer Staatsangehöriger im Heimatstaat, Februar 2020, S. 5).

    Dies wird etwa für ausländische Regelungen der Beweislast oder Formvorschriften diskutiert (vgl. BGH, Urteil vom 08. September 2016 - III ZR 7/15 -, juris, Rn. 15; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V, EA S. 7f.).

  • VG Berlin, 10.12.2019 - 21 K 950.18

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug an eine eritreische Staatsangehörige;

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Auf die Beweiswürdigung ist nach allgemeinen Regeln des internationalen Verfahrensrechts die lex fori und damit das deutsche Recht anzuwenden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 08. September 2016 - III ZR 7/15 -, juris, Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 21 K 950.18 V -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V; Prütting, in: MüKo/ZPO, 6. Auflage 2020, § 286 Rn. 20; Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Religiöse Eheschließung eritreischer Staatsangehöriger im Heimatstaat, Februar 2020, S. 5).

    Eine solche umfassende Beweiswürdigung, die nicht allein auf das Fehlen von - echten - Belegen abstellt, wird auch den Anforderungen des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie) gerecht (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 21 K 950.18 V -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V).

  • VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05

    Abschiebungskosten; Auslandszeuge; Beweisantizipation

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Es darf daher bei seiner Entscheidung prognostisch berücksichtigen, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären (vgl. insgesamt hierzu VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21. Februar 2012 - VG 8 K 256/09 -, BeckRS 2012, 50400; VG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2006 - 6 K 331/05 -, juris, Rn. 29f.).

    Kommt das Gericht dabei unter Berücksichtigung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme zu dem Resultat, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der Auslandszeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, kann von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts Abstand genommen werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2006 - 6 K 331/05 -, juris, Rn. 30; Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess, 2011, Rn. 172).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2015 - 11 N 27.14

    Türkei; Familiennachzug; Sorgerecht; Ausländische Gerichtsentscheidung;

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Eine besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift setzt insbesondere eine wesentliche Veränderung der Lebensumstände voraus, die das bisherige Verbleiben des Kindes im Heimat- oder Drittland ermöglichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 11 N 27.14 -, juris, Rn. 10).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E.

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Das Gericht ist jedoch nach Würdigung der Gesamtumstände, auch unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten von Flüchtlingen und ihren Familienangehörigen bei der Beweisführung (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 13. März 2019 - Rs. C-635/17 -, juris, Rn. 61ff.), nicht zur Überzeugung gelangt, dass die Kläger zu 1 und 5 in Eritrea eine formell wirksame Ehe geschlossen haben.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre, kann nach § 244 Abs. 5 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) analog abgelehnt werden, sofern die Vernehmung nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist (vgl. zur Anwendbarkeit im Verwaltungsprozess BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518/99 -, juris, Rn. 14).
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2018 - 1a K 902/18

    Familienasyl Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung gesetzlicher Vater

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Zwar ist die zivilrechtliche Registrierung von religiösen Eheschließungen verpflichtend (Art. 605 Abs. 3 VZGB; 545 Abs. 3 ZGB), jedoch hängt die Wirksamkeit der Eheschließung hiervon nach Auffassung des Gerichts nicht ab (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2019 - VG 32 K 138.18 V, EA S. 9; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Juli 2018 - 1a K 902/18.A -, juris, Rn. 52; Ton, Asylmagazin 2018, S. 71 (74); Abraha, Marriage Law in Eritrea, 2018, S. 12 (https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3201871, zuletzt abgerufen am 21. Oktober 2020); Nelle, in: Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Eritrea, Stand: August 2004, S. 2; zum Meinungsstand auch Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Religiöse Eheschließung eritreischer Staatsangehöriger im Heimatstaat, Februar 2020, S. 4, 7f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Die Frage, inwiefern der in der Bundesrepublik lebende Familienangehörige für Verpflichtungsbegehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an seine ausländischen Familienangehörigen klagebefugt (offen gelassen und m.w.N. zum Streitstand OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - OVG 2 B 8.11 -, juris, Rn. 18) oder aktivlegitimiert ist (ablehnend und m.w.N. zum Streitstand VG Berlin, Urteil vom 15. Januar 2019 - VG 31 K 144.18 V -, juris, Rn. 22), wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, bedarf hier aber keiner abschließenden Klärung.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Zudem ist auch die Umsetzung der Normen in der (eritreischen) Rechtspraxis in die Wertung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 -, juris, Rn. 13).
  • VG Berlin, 15.01.2019 - 31 K 144.18

    Klage eines Ausländers auf Erteilung eines Visums für einen Familienangehörigen

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19
    Die Frage, inwiefern der in der Bundesrepublik lebende Familienangehörige für Verpflichtungsbegehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an seine ausländischen Familienangehörigen klagebefugt (offen gelassen und m.w.N. zum Streitstand OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - OVG 2 B 8.11 -, juris, Rn. 18) oder aktivlegitimiert ist (ablehnend und m.w.N. zum Streitstand VG Berlin, Urteil vom 15. Januar 2019 - VG 31 K 144.18 V -, juris, Rn. 22), wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, bedarf hier aber keiner abschließenden Klärung.
  • OVG Hamburg, 25.03.2013 - 3 Bs 90/13

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Falschangaben zum Einreisezweck im

  • VG Frankfurt/Oder, 21.02.2012 - 8 K 256/09
  • VG Berlin, 01.06.2022 - 38 K 480.21

    Syrische Ehe, Scharia-Gericht, ordre public

    Von einer Ladung dieser (wohl) im Ausland lebenden Zeugen sieht das Gericht in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 5 S. 2 StPO (siehe dazu VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2020 - VG 12 K 521.19 V -, juris Rn. 43f.) ab.
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 38 K 611.20

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug: Nachweis des Datums einer

    Von einer Ladung dieser (wohl) im Ausland lebenden Zeugen sieht das Gericht in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 5 S. 2 StPO (siehe dazu VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2020 - VG 12 K 521.19 V -, juris Rn. 43f.) ab.
  • VG Berlin, 14.04.2021 - 38 K 84.19
    Von einer Ladung dieser (wohl) im Ausland lebenden Zeugen sieht das Gericht in entsprechender Anwendung des § 244 Abs. 5 S. 2 StPO (siehe dazu VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2020 - VG 12 K 521.19 V -, juris Rn. 43f.) ab.
  • VG Berlin, 08.06.2022 - 38 K 600.20

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug: Wirksamkeit einer sog. Handschuhehe

    Von einer Ladung dieser (wohl) im Ausland lebenden Zeugen sieht das Gericht in entsprechender Anwendung des § 244 Abs. 5 S. 2 StPO (siehe dazu VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2020 - VG 12 K 521.19 V -, juris Rn. 43f.) ab.
  • VG Köln, 01.12.2023 - 8 K 5308/22
    Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen in den nachstehenden - den Verfahrensbeteiligten bekannten und im gerichtlichen Verfahren erörterten - Gerichtsentscheidungen an und macht sie sich zu eigen: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Juli 2018 - 1a K 902/18.A -, juris, Rn. 35 ff.; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 12 K 521/19 -, juris, Rn. 24. vgl. im Sinne der dort vertretenen Position zuletzt auch BAMF, Eritrea: Kinder-, Früh-, Zwangsehe, Kurzinformation April 2023, Seite 4; zuvor bereits Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Religiöse Eheschließung eritreischer Staatsangehöriger im Heimatstaat, Februar 2020, S. 4, 7 f.; SFH-Länderanalyse, Eritrea: Registrierung von Eheschließungen, Juli 2018, S. 6 (insbesondere dazu, dass mit der Einrichtung der Zivilstandesämter erst 2008 - nach der im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblichen Eheschließung - begonnen worden ist und eine flächendeckende Nachregistrierung von Zivilstandesereignissen, die vor Mai 2015 eingetreten sind, weder vorgesehen noch ressourcenmäßig möglich ist).
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